Mietrecht

Mietrecht

Die unterschiedlichen Interessen der Parteien im Mietverhältnis führen häufig zu Spannungen und Konflikten. Mieter sind in der Regel wirtschaftlich schlechter gestellt als Vermieter und auf die Mietwohnung zur Gestaltung ihres Lebensraumes angewiesen. Vermieter haben als Eigentümer das Interesse, dass ihre Immobilie nach der Übergabe an die Mieter in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten bleibt. Häufig treten bereits nach dem Einzug der Mieter Mängel auf. Werden diese nicht behoben oder gehen die Vorstellungen über die Mängelbehebung zwischen den Parteien auseinander, dann sind länger andauernde Konflikte die Folge, die sich sehr belastend auf das Mietverhältnis auswirken können. 

Mängelbeseitigung, Regelungen zu Betriebskosten, Kündigungen, Höhe des Mietzinses und Kaution, Erhöhung der Miete, Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, Instandhaltung und Rückgabe der Mietsache – all diese Angelegenheiten sind Gegenstand meiner Tätigkeit im Mietrecht. 

Bei Problemen in Ihrem Mietverhältnis als Vermieter oder Mieter berate und unterstütze ich Sie gern, um für Ihren Fall die passende Lösung zu finden.